Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sprachschule Aktiv Köln

Verbindliche Anmeldung – Zahlung

Indem Sie den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken, buchen Sie verbindlich einen Sprachkurs. Zusammen mit der Kursbestätigung, ausgestellt durch die Sprachschule Aktiv Köln, entsteht ein rechtsverbindlicher Dienstleistungsvertrag. Dies trifft auf jegliche Kurse, insbesondere Intensiv-, Abend- und Privatkurse zu.
Zudem besteht die Möglichkeit sich direkt vor Ort im Büro über ein Anmeldeformular anzumelden. Hierbei kommt der Vertrag durch das unterzeichnete Anmeldeformular und die anschließende Kursbestätigung zustande.
Aus dem Vertrag resultiert die Zahlungspflicht des Kunden und die Pflicht zur Bereitstellung des Unterrichts durch die Sprachschule Aktiv Köln. Die regelmäßige Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, bei Kursstart innerhalb dieser Frist, ist die Kursgebühr zum Kursstart fällig. Die Kursgebühr ist entweder in bar oder per EC- oder Kreditkarte zu entrichten. Eine Banküberweisung ist ebenfalls möglich.

Ob der Kunde de facto am Sprachkurs, insbesondere Intensiv-, Abend- und Privatkurs, teilnimmt, spielt für die Wirksamkeit des Vertrages keine Rolle und auch die Zahlungspflicht bleibt dementsprechend unberührt. Sie besteht auch dann in voller Höhe fort, wenn der Kurs nur teilweise besucht wird.

Die Sprachschule Aktiv Köln gewährleistet nicht das Erreichen einer bestimmten Niveaustufe nach dem GER. Garantiert wird lediglich der Besuch der gebuchten Kursstunden und stattfindenden Kurse.

Allgemeine Bestimmungen

Die Dauer einer UE (Unterrichtseinheit) beträgt 45 Minuten. Die Zuteilung der Lehrkräfte obliegt ausschließlich der Verwaltung der Sprachschule Aktiv Köln. Die Sprachschule Aktiv Köln behält sich des Weiteren das Recht vor, auch während des Kurses, einen Dozenten auszutauschen. Der Wechsel der Lehrkraft zieht keinen Rückerstattungsanspruch oder ein Sonderkündigungsrecht nach sich.

Die Haftung für das Bestehen etwaiger Prüfungen ist seitens der Sprachschule Aktiv Köln ausgeschlossen.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ersatztermine für diese entfallen. Der Kunde hat daraus keinen anteiligen Rückerstattungsanspruch oder Anspruch auf Teilnahme an weiteren Folgestunden, die nicht Teil des gebuchten Kontingents sind.

Zu Beginn eines jedes Intensivkurses wird ein Einstufungstest durchgeführt. Entspricht das Niveau eines Kursteilnehmers nicht dem notwendigen Niveau des gebuchten Kurses nach dem GER, so obliegt allein der Sprachschule Aktiv Köln die Entscheidung über den Verbleib des Teilnehmers im Kurs. Der Kunde hat aus diesem Vorgang keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere die Minderung der Kursgebühr und auch ein Sonderkündigungsrecht sind ausgeschlossen.

Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 UstG, wird auf keiner Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen.

Regelungen betreffend Coronapandemie: 

Die Sprachschule Aktiv Köln ist jederzeit dazu berechtigt, Änderung gemäß dem geltenden Infektionsschutzgesetz umzusetzen.

Eine Umstellung auf online Unterricht aufgrund entsprechenden gesetzlichen Verordnungen des Bundes oder des Landes NRW, berechtigt nicht zum Widerruf des Sprachkurses, ebenso wenig ist eine anteilige der vollständige Rückerstattung möglich.

Die Sprachschule Aktiv Köln setzt Regelungen nach den aktuell geltenden Maßnahmen bezüglich der 3G, respektive 2G oder 2G+ Verordnung konsequent um.

Ist es einem Teilnehmer unter diesen Umständen nicht möglich am Präsenzunterricht teilzunehmen, steht ihm kein außerordentliches Stornierungsrecht zu. Eine anteilige oder vollständige Rückerstattung der Kursgebühren ist ausgeschlossen.

Widerruf und Probestunde

Jeder Kursteilnehmer hat das Recht, bis vierzehn Tage nach Vertragsschluss, den Vertrag zu widerrufen.

Der Widerruf ist schriftlich, entweder per Mail an info@sprachschule-aktiv-koeln.de, oder per Post an Sprachschule Aktiv Köln, Neumarkt 1c in 50667 Köln zu richten.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht keine Möglichkeit mehr sich aus diesem Grund vom Vertrag zu lösen.

Falls sich der Kursstart innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist befindet, kann vom Widerrufsrecht, ab dem Zeitpunkt des Kursbeginns, kein Gebrauch mehr gemacht werden.

Bei einer Anmeldung über das Anmeldeformular in den Räumlichkeiten der Sprachschule Aktiv Köln besteht kein Widerrufsrecht.

Die Sprachschule Aktiv Köln bietet jedem Teilnehmer die Möglichkeit alle Kursstunden wie gebucht wahrzunehmen, die tatsächliche Teilnahme liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Kunden. Können einzelne oder mehrere Stunden nicht besucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung, eine Stornierung oder auf den Besuch nachfolgender  nicht ursprünglich gebuchter Kursstunden.

Dem Kunden wird nach der Probestunde (1 UE = 45 Minuten) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Um davon Gebrauch zu machen, ist die diese vorher mit der Sprachschule Aktiv Köln zu vereinbaren. Zudem ist die Sprachschule Aktiv Köln innerhalb von 24 Stunden schriftlich über die Stornierung in Kenntnis zu setzen.
Wenn dieses Sonderkündigungsrecht ordnungsgemäß ausgeübt wird, wird der Vertrag aufgelöst und dem Kunden sind bereits bezahlte Kursgebühren ohne Abzüge zurückzuerstatten.

Das Sonderkündigungsrecht nach der Probestunde besteht nicht, wenn der Kunde den zweiten Unterrichtstag bereits besucht hat, wenn der Kunde am ersten Unterrichtstag nicht anwesend war oder vom Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich nach Abschluss der Probestunde Gebrauch gemacht wurde.
Wenn der Kunde sich dazu entschließt den Kurs fortzusetzen, zählt die Probestunde zum gebuchten Kontingent dazu.

Bei Visakursen ist die Probestunde grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich gebucht (Verschiebung) starten, besteht die Möglichkeit einer Stornierung nach der Probestunde ebenfalls nicht mehr. Bei einem Kurskontingent, welches sich über mehrere Monate erstreckt, besteht die Möglichkeit der Stornierung nach der Probestunde nur einmal am Anfang. Bei Anschlussbuchungen oder weiteren Buchungen kann ebenfalls keine Stornierung nach der ersten Stunde erfolgen.

Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl i.H.v. vier Teilnehmern pro Kurs, behält sich die Sprachschule Aktiv Köln das Recht vor den Kurs zu verschieben. Der Kurs kann solange verschoben werden, bis die entsprechende Teilnehmerzahl erreicht ist.

Sollte für den Sprachkurs ausnahmsweise eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, sind die Raten zu den vereinbarten Terminen zu bezahlen. Sollte die fristgemäße Ratenzahlung ausbleiben, ist die Vereinbarung nicht länger gültig und der Gesamtbetrag ist ab dem Zeitpunkt der ausgebliebenen Rate fällig.

Von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr finden regelmäßig die Intensivkurse der Sprachschule Aktiv Köln statt. Die Sprachschule Aktiv Köln behält sich das Recht vor, aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen, die Startzeit der Kurse um bis zu einer Stunde nach vorne (08:00 Uhr) oder um bis zu drei Stunden nach hinten (12:00 Uhr) zu legen.

Sollte der Unterricht aufgrund eines aufgetretenen Coronafalls vorübergehend auf Online umgestellt werden müssen, berechtigt es den Schüler nicht, den Vertrag zu kündigen.

Im Falle einer Verschiebung der Startzeit entstehen dem Teilnehmer daraus keinerlei Ansprüche, insbesondere kann er nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr bleibt, wie vertraglich vereinbart, geschuldet und die Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist ausgeschlossen. Kann der Unterricht aufgrund von höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung nicht stattgefundener Stunden.

Besondere Bestimmungen bei Visakursen:

Bei der Buchung von Sprachkursen, die eine Erteilung eines Visums beinhalten, gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Kunde ist bei der Anmeldung verpflichtet anzugeben, dass es sich um einen Visakurs handelt. Ein Visakurs ist jeder Kurs, mit dessen Bestätigung ein Visum bei einer Behörde beantragt wird. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist bei Visakursen ausgeschlossen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, den gebuchten Kursbeginn – auch mehrfach – zu verschieben.

Jede Verschiebung des Kurses muss der Sprachschule vor Beginn des Sprachkurses in Textform angezeigt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hälfte der Kursgebühr im Voraus als Anzahlung zu leisten.

Bei Buchungen bis zu 2 Monaten wird die gesamte Kursgebühr vorab fällig. Bei Buchungen ab 3 Monaten ist der Kunde dazu verpflichtet die Hälfte der Kursgebühr im Voraus als Anzahlung zu leisten. Die zweite Hälfte der Kursgebühr ist fällig zum Kursstart.

Wird die Erteilung des Visums durch die zuständige Behörde abgelehnt, so wird die geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR zurückerstattet, wenn der Sprachschule der Ablehnungsbescheid der zuständigen Behörde spätestens vier Monate nach dem geplanten ursprünglichen Kursbeginn vorgelegt wird. Unterbleibt eine fristgerechte Vorlage des Ablehnungsbescheids, so ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden veranlasste Verschiebung des Kurses vor dessen Beginn nicht schriftlich angezeigt oder wenn der Kursbeginn durch den Kunden um insgesamt mehr als vier Monate nach hinten verschoben wurde.

Anzahlung wird zurückerstattet (minus 250,00 € Bearbeitungsgebühr):
1. Ich habe die Sprachschule vor Kursbeginn schriftlich darüber informiert, dass ich nicht rechtzeitig zum Kursstart kommen kann.
UND:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid innerhalb von 4 Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.

Anzahlung wird nicht zurückerstattet:
1. Ich habe die Sprachschule nicht vor Beginn des Kurses schriftlich darüber informiert, dass ich nicht kommen kann.
ODER:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht innerhalb von 4 Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.

Das online Kommunikationstraining am Samstag findet nur bei Zustandekommen der Mindestteilnehmerzahl statt. Ein Anspruch auf Reduzierung bzw. Erstattung des Visa Kurspreises besteht bei Ausfall des Samstagsunterrichts nicht.

Die Intensivkurse am Vormittag finden regelmäßig von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. In seltenen Fällen behält sich die Sprachschule Aktiv vor, die Kurszeit aufgrund von organisatorischen Erfordernissen, anzupassen. Bei dem Intensivkurs am Vormittag ist die späteste Startzeit 12:00 Uhr. Diese Anpassung zieht kein Sonderkündigungsrecht oder den Anspruch auf eine Teilrückerstattung nach sich.

Telc Prüfung Anmeldung – Stornierung:

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und nicht stornierbar. Die Prüfungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen nach Anmeldung zu bezahlen. Der Anmeldeschluss zur Prüfung ist spätestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin. Eine Anmeldegebühr in Höhe von 15 € wird zzgl. zur Prüfungsgebühr erhoben. Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest. In diesem Falle fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,00 € an.

Allgemeine Bestimmungen für Privat- und Firmenkurse

Bei Privat- und Firmenkursen können die gebuchten Unterrichtseinheiten flexibel und direkt mit dem Lehrer vereinbart werden.

Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden die vereinbarten Termine einzuhalten. Verpasste und nicht abgesagte Termine werden voll berechnet und dem Kunden vom gebuchten Kontingent abgezogen.

Wenn ein Termin mehr als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Sitzung abgesagt wird, werden die UE nicht berechnet und ein neuer Termin kann vereinbart werden.

Hierbei ist zu beachten, dass die Verschiebung oder Absage angemessen, z.B. schriftlich oder telefonisch, kommuniziert wird.

Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl

Wenn zu einem Intensivkurs drei oder weniger Teilnehmer angemeldet sind, wird die Unterrichtszeit auf drei statt vier UE pro Tag reduziert. Daraus entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere eine Minderung des Kurspreises oder ein Sonderkündigungsrecht sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss:

Die Haftung der Sprachschule Aktiv Köln für Schädigungen, Unfälle und Verletzungen der Kursteilnehmer in oder auf dem Weg zur Sprachschule in Köln ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Sprachschule Aktiv Köln keine Haftungen für Diebstähle und Schädigungen von Eigentum innerhalb der Sprachschule in Köln.

Stand: 10.06.2020